Inventarisierung von Fotosammlungen
1. Gute Praxis
Fotosammlungen sollen gemäß den Regeln guter Praxis aufbewahrt, geordnet und erschlossen werden. Hierzu empfiehlt sich eine sorgfältige Beschäftigung mit den allgemein zugänglichen Informationen über Konservierung und Inventarisierung.
2. Informationssicherung
Bei der Übernahme von Fotografien in die Sammlung und bei der Inventarisierung sollen alle zugehörigen Informationen (Autor, Datierung, Bildtitel, fotografisches Verfahren/ Techniken, Maße, Entstehungskontext, Bildinhalt, konservatorischer Zustand, Präsentation) erfasst werden, vor allem aber auch die Informationen, die retrospektiv oft nur mühsam oder gar nicht zu ermitteln/ zu rekonstruieren sind (Erwerbungskontext, Provenienz, Benutzungsweisen, Erinnerungen der Vorbesitzer etc.) Diese Informationen sind zuverlässig und dauerhaft mit den Objektdaten zu verknüpfen – Stichwort: „Konservierung der Informationen“.
3. Sammlungskonzeption
Die Sammlungskonzeption/ -ausrichtung eines Museums muss auch in Bezug auf die fotografischen Bestände schriftlich niedergelegt und immer wieder hinterfragt werden.
Die Konzeption soll fotohistorische und nicht allein sachinformatorische Aspekte angemessen berücksichtigen.
4. Objektaufnahmen
Nicht Bestandteil der Fotosammlung im engeren Sinn sind Dokumentationen anderer Sammlungsgegenstände für Karteien etc., außer diese hätten durch ihr Alter, ihre Qualität oder Verluste eigenständige Bedeutung erlangt. Fotografierte Wandabwicklungen, Präsentationsformen oder Ereignisse der Museumspraxis haben ihren berechtigten Platz innerhalb der Fotosammlung.
5. Begriffsbildung
Wortlisten/ Begriffslisten/ Thesauri/ Schlagworte für Fotoverfahren, Fototechniken, Schadensbilder und Bildmotive, bzw. Regeln für die Angabe der Bildautoren, Bildmaße, Orts- und Personennamen etc. sind möglichst in Übereinstimmung mit (international) gültigen Konventionen festzulegen und bei der Inventarisierung einheitlich auf die Fotosammlung anzuwenden.
5. Serien
Unterschiedliche Fotografien einer Bildserie (z.B. ein Ereignis betreffend), sind – und seien sie auch noch so ähnlich – unbedingt als Einzelobjekte zu betrachten und erhalten jeweils eine eigene Inventarnummer. Zugleich ist der Zusammenhang der Bilder als Gruppe rekonstruierbar zu erhalten.
6. Reproduktion versus Originalfotografie
Der Eingang von Reproduktionen in die Fotosammlung ist dann sinnvoll, wenn Motive die für die Museumsaufgabe bedeutsam sind, anders nicht zu beschaffen sind – etwa Aufnahmen aus Familienbesitz, die beim Besitzer verbleiben. Die Reproduktionen sind mit bestmöglicher Qualität und professionell anzufertigen. Reproduktionen können jedoch niemals Ersatz für das Originalfoto sein, da es beim Reproduzieren zu einem historischen und technischen Informationsverlust gegenüber dem Originalfoto kommt.
7. Zeitstellung
Bei der Inventarisierung von Reproduktionen fotografischer Aufnahmen muss unterschieden werden zwischen dem Entstehungsdatum der Reproduktion und der Entstehung der Vorlage. Das gleiche gilt für Neuabzüge von Originalnegativen. Dabei sind der Neuabzug und das Originalnegativ als zwei Objekte zu betrachten, die zwar aufeinander verweisen, aber jeweils eine eigene Inventarnummer erhalten.
8. Digitalfotografie
Wie geht man mit der Fülle digital entstandener Aufnahmen um, die im Auftrag eines Museums entstehen und Eingang in dessen Fotosammlung finden sollen, da sie beispielsweise aktuelle Ereignisse des Ortes/ der Region dokumentieren? Für die Inventarisierung sollte eine Auswahl erfolgen. Es ist vorab sorgfältig mit inhaltlicher Priorität und unter Beachtung technischer Möglichkeiten zu entscheiden, ob ein Bestand an digitalen Aufnahmen vollständig oder exemplarisch überliefert werden soll. Über die Entscheidungskriterien und Vorgehensweise bei der Auswahl ist ein Protokoll zur Sammlungsdokumentation zu nehmen. Außerdem ist die Form der archivarischen Langzeitüberlieferung von digitalen Bildern für eine Sammlung generell zu klären.
9. Prioritätensetzung
Die Reihenfolge der Inventarisierung oder Tiefenerschließung sollte sich sowohl nach dem konservatorischen Erhaltungszustand als auch der Aussagekraft unter orts- und regionalgeschichtlichen Gesichtspunkten sowie nach der fotohistorischen Bedeutung des Bestands bzw. von Teilbeständen richten.
Autorin: Katarina Horn
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